Leistungen und Service - Qualität beim Bau
Unsere Baustandards
Eigenleistung
Eigenleistungen müssen immer mit dem Bauträger/Bauleiter vereinbart werden. Bei Eigenleistungen z. B. Malerarbeiten oder Bodenlegen, handelt es sich immer um eine Gesamtleistung mit allen hierzu nötigen Vor- und Nebenleistungen. Teilleistungen können nicht als Eigenleistung erstellt werden z. B. Fliesen im Badezimmer Eigenleistung, Sanitärobjekte Bauträger.
Für die Verzögerung des Baus durch verspätete Eigenleistungen trägt der Käufer die Verantwortung.
Der Bauablauf darf durch Eigenleistungen nicht behindert werden.